Sandra Lange
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Dokumente | |
Handreichung zu Umsatzsteuerpflichten | Link |
Kirchengemeinden und Steuern | Link |
Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 hat der Gesetzgeber die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand zum 1. Januar 2017 neu geregelt. Für die Umsetzung dieser neuen Regelung hatte der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von vier Jahren eingeräumt, aufgrund der Corona-Pandemie verlängerte sich diese um zwei weitere Jahre. Zum 1. Januar 2023 sollte die Neuregelung für die Kirchengemeinden verpflichtend gelten. Bundestag und Bundesrat haben nun beschlossen, dass die bisher geltende Übergangsregelung um zwei weitere Jahre verlängert wird. Spätestens ab dem 1. Januar 2025 sind die neuen Regelungen anzuwenden.
Nähere Informationen hierzu und zu unserem Tax Compliance Management System können Sie bei unsere Ansprechpartnerin oder im internen Bereich auf dieser Website bekommen.